Objekt: CW-Köln Mülheim
- Provisionsfrei
Flächen: | Nutzung: | Etage: | Verfügbar ab: |
185 m² | Büro | EG | Juli 2022 |
700 m² | Büro | 4.OG, DG | November 2022 |
3.500 – 4.000 m² | Büro- und Serviceflächen | EG, 1.OG, 2.OG | 1. HJ 2024 |
520 m² | Büro | 2. OG | November 2022 |
784 m² | Büro | EG – 2.OG | Februar 2023 |
Objekt: Loft 22
- Provisionsfrei
Flächen von ca. 400 m² bis über ca. 4.000 m² :
Verfügbarkeit: nach Abstimmung
Die auf dieser Seite aufgeführten Standortvorschläge stellen keine Angebote dar. Es handelt sich um Gebäude, die kurzfristig oder nach Abstimmung die Anmietung von Gewerbeflächen ermöglichen. Dazu können die ausführlichen Exposees abgefordert werden. Bei den als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten übernimmt der Vermieter im Erfolgsfall und im Rahmen der Vertragsabschlussbetreuung durch Interoffice Immobilien GmbH die Honorierung unseres Hauses. Bei den vorgestellten Objekten ohne Hinweis auf Provisionsfreiheit erhält Interoffice vom Mieter im Erfolgsfall und im Rahmen der Vertragsabschlussbetreuung durch Interoffice Immobilien GmbH ein Vermittlungshonorar. Unsere Courtagesätze sind in den jeweiligen Exposees wie folgt detailliert aufgeführt. Der Mieter entrichtet bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision von 4 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei Staffelmietverträgen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsgrundmiete der Gesamtlaufzeit berechnet. Wird in dem gewerblichen Mietvertrag ein Optionsrecht vereinbart, so ist für das Optionsrecht eine Provision in Höhe von 1 Monatsgrundmiete zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. Insgesamt wird die vom Mieter zu entrichtende Provision nicht mehr als 4 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen.