Süden

Objekt: MODERNE LOFTBÜROS (Büroflächen) in Köln Zollstock

Verfügbare Flächen: ca. 39 m² – 920 m²

Verfügbar: nach Abstimmung

Expose anfordern


Gewerbegebiet Köln Rodenkirchen

  • Provisionsfrei 

Objekt:

  • Modernes und attraktives Bürogebäude
  • Elegante Architektur als Solitär
  • Eigene Parkplätze
  • Flexibles Büroflächenkonzept ab 600 m²
  • Raumgestaltung nach Abstimmung
  • Bürozellen, Großraumbüros, Kombibüros
  • Bezug nach Fertigstellung, ca. 15 Monate nach Vertragsabschluss

Lage:

Das Objekt befindet sich im Kölner Süden, im Gewerbegebiet Rodenkirchen. Es verfügt über eine optimale Anbindung an den Individualverkehr, die Autobahnanschlussstellen der A3, A4 und A555 sind nur wenige Autominuten entfernt.

Eine Bushaltestelle befindet sich in direkter Gebäudenähe Durch den Gewerbestandort Rodenkirchen verkehrt die Buslinie 135 der Kölner Verkehrsbetriebe, die zwischen Rodenkirchen und Sürth verkehrt. Ca. 1,2 km entfernt vom Objekt liegt die Bahnhaltestelle 16.

Ausstattung:

  • Moderne Büroeinheiten ab ca. 600 m² auf einer Etage
  • EDV-Vorverkabelung
  • Modernes Raumprogramm mit einer Mischung aus Open Space und Kombibüros
  • antistatischer Teppichboden oder Vinylboden
  • Bürobeleuchtung
  • Teeküchen und Pausenbereiche
  • Individuelle Abstimmung des Raumprogramms

 

Die auf dieser Seite aufgeführten Standortvorschläge stellen keine Angebote dar. Es handelt sich um Gebäude, die kurzfristig oder nach Abstimmung die Anmietung von Gewerbeflächen ermöglichen. Dazu können die ausführlichen Exposees abgefordert werden.

Bei den als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten übernimmt der Vermieter im Erfolgsfall und im Rahmen der Vertragsabschlussbetreuung durch Interoffice Immobilien GmbH die Honorierung unseres Hauses.

Bei den vorgestellten Objekten ohne Hinweis auf Provisionsfreiheit erhält Interoffice vom Mieter im Erfolgsfall und im Rahmen der Vertragsabschlussbetreuung durch Interoffice Immobilien GmbH ein Vermittlungshonorar.

Unsere Courtagesätze sind in den jeweiligen Exposees wie folgt detailliert aufgeführt.

Der Mieter entrichtet bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision von 4 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei Staffelmietverträgen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsgrundmiete der Gesamtlaufzeit berechnet. Wird in dem gewerblichen Mietvertrag ein Optionsrecht vereinbart, so ist für das Optionsrecht eine Provision in Höhe von 1 Monatsgrundmiete zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. Insgesamt wird die vom Mieter zu entrichtende Provision nicht mehr als 4 Monatsgrundmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen.